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Berufsunfall: Für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall.
Nichtberufsunfall: Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Nichtberufsunfall.
Die nachfolgend erfassten Daten werden an das HRS Contactcenter übermittelt und anschliessend der Unfallversicherung Suva-Personal gemeldet. Es ist gewährleistet, dass die vertraulichen Daten nicht an weitere Stellen innerhalb der Suva weitergeleitet werden.